Vorsorge für die Pensionskasse

Freizügigkeitskonto – wie Sie Ihr Pensionsgeld bei einem Unternehmensaustritt sichern

Planen Sie einen Unternehmensaustritt und haben noch keinen neuen Arbeitgeber? In diesem Fall müssen Sie Ihr angespartes Pensionsgeld auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto übertragen. Das Konto können Sie bei einem Finanzinstitut Ihrer Wahl eröffnen. Sie können das Geld aber auch in Wertschriften anlegen. Wir zeigen Ihnen unter anderem, wann Sie ein Freizügigkeitskonto brauchen und unter welchen Umständen Sie sich die Freizügigkeitsleistungen auszahlen lassen können. Zu Beginn gibt's direkt die besten Empfehlungen und Tipps!

Freizügigkeit - Empfehlungen & Tipps

Um ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen, können Sie sich direkt an eine Bank oder ein Finanzinstitut Ihrer Wahl wenden. Viele Institute bieten ihren Service auch online an.
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Unsere Empfehlung: Sollten Sie unsicher sein, können Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen oder einen Freizügigskeitskonto-Vergleich machen.
Tipp: Ein Grossteil der Anbieter bietet neben einem klassischen Freizügigkeitskonto auch Wertschriftlösungen an.

Freizügigkeitskonto - das Wichtigste in Kürze

Das Freizügigkeitskonto ist Teil der beruflichen Vorsorge, also der zweiten Säule des Schweizer Vorsorgesystems BVG.
Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen ein Unternehmen verlassen, aber keinen neuen Arbeitgeber haben, brauchen Sie ein Freizügigkeitskonto.
Wichtig: Bei einem Unternehmensaustritt sind Sie selbst für die Eröffnung des Freizügigkeitskontos verantwortlich.
Freizügigkeitskonto

Freizügigkeitskonto – Teil des Schweizer Vorsorgesystems

Das Schweizer Vorsorgesystem setzt sich aus insgesamt drei Säulen zusammen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die erste Säule beinhaltet die Alters-, die Hinterlassenen- und die Invalidenversicherung. Sie wird aus diesem Grund mit AHV abgekürzt. Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG) und dient dazu, im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Diese ersten beiden Säulen sind obligatorisch. Die dritte Säule des Vorsorgesystems ist freiwillig. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, eine private Vorsorge aufzubauen und sich so im Alter abzusichern. Gleichzeitig können Sie mit ihr aber auch Steuern sparen und Risiken wie einen Todesfall oder eine Erwerbsunfähigkeit versichern.

1. Säule: Existenzsicherung mit der staatlichen Vorsorge

Die erste Säule umfasst, wie bereits erwähnt, die Alters-, Hinterlassenen- und die Invalidenversicherung (AHV/IV). Hinzu kommen sogenannte Ergänzungsleistungen. Diese Säule deckt die Existenzsicherung der versicherten Personen ab im Alter, Todesfall oder bei Invalidität. Die Ergänzungsleistungen dienen zur Existenzsicherung in dem Fall, dass andere staatliche Sicherungen oder Ihr Einkommen nicht ausreichen. Grundsätzlich sind Sie, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und wohnen, mit der ersten Vorsorgesäule abgesichert.

2. Säule: Die berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG) wird durch die zweite Säule des schweizerischen Vorsorgesystems abgebildet. Sie wird umgangssprachlich auch „Pensionskasse“ genannt. Diese Säule hat das Ziel, die Leistungen aus der ersten Säule AHV/IV zu ergänzen und sicherzustellen, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstil im Alter aufrechterhalten können. Als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dem AHV-pflichtigen Jahreslohn, sprich dem BVG-Mindestjahreslohn, sind Sie durch die von Ihrem Arbeitgeber gewählte Pensionskasse sowie dem automatisch getätigten BVG-Abzug versichert. Aus diesem Grund gehört die berufliche Vorsorge, genauso wie die Versicherungen der ersten Säule, zu den obligatorischen Vorsorge-Versicherungen.

3. Säule: Freiwillig privat Vorsorgen

Die dritte und letzte Säule des Vorsorgesystems ist eine freiwillige Ergänzung zu den ersten beiden. Da die Leistungen aus den obligatorischen Versicherungen oftmals nicht ausreichen, um im Alter den gewohnten Lebensstil aufrechtzuerhalten, entscheiden sich viele Versicherte für eine zusätzliche private Vorsorge auf Basis der dritten Säule. Das Ziel dabei ist es, unangenehme Einkommenslücken zu verhindern. Sie besteht aus zwei Teilen: den Säulen 3a und 3b. Der erste Teil besteht aus der gebundenen Vorsorge, der zweiten aus der Freien. Beiträge an die Säule 3a sind steuerbegünstigt. Sie können bis zu einem bestimmten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

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Freizügigkeitskonto: Was ist Freizügigkeit?

Freizügigkeitseinrichtungen, beziehungsweise Freizügigkeitskonten, sind ein Teil der zweiten Säule BVG des Schweizer Vorsorgesystems. In dem Fall, dass Sie ein Unternehmen verlassen, aber noch keinen neuen Arbeitgeber haben, wird Ihr bisher angespartes Pensionskassengeld auf ein solches Freizügigkeitskonto überwiesen. Sie können dies als eine Art Parkplatz betrachten, auf dem Ihr Altersguthaben parkiert ist, bis Sie einen neuen Arbeitgeber gefunden haben.

Darum gibt es Freizügigkeit

Das Gesetz legt fest, dass bereits eingezahltes Pensionskassengeld im Vorsorgekreislauf bleiben muss. Nach einem Unternehmensaustritt dürfen Sie also nicht über das Geld verfügen, sondern müssen es auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl einbezahlen.

Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?

Bei der Freizügigkeitsstiftung handelt es sich um die Einrichtung einer Bank oder einer Versicherung, die Ihre Freizügigkeitsleistungen anlegt und verwaltet. Sie dient also der Erhaltung Ihres obligatorischen und Ihres überobligatorischen Vorsorgeschutz. Sie nimmt zu diesem Zweck Ihr Vorsorgeguthaben entgegen.

Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto können Sie aus verschiedenen Gründen benötigen. Dazu zählen unter anderem Arbeitslosigkeit, eine berufliche Auszeit, ein Auslandsaufenthalt, eine Weiterbildung oder eine Babypause. Generell gilt: Bei einem Unternehmensaustritt verlassen Sie die bisherige Pensionskasse und benötigen eine Freizügigkeitslösung.

So viele Freizüigkeitskonten sind erlaubt

Ihre Freizügigkeitsleistung dürfen Sie auf maximal zwei Freizügigkeitsstiftungen transferieren. Zwei Konten bei der gleichen Stiftung sind allerdings nicht erlaubt. Die Verteilung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie im Falle eines Konkurses der Bank Ihr Verlustrisiko senken. Sie müssen aber beachten, dass Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht nachträglich noch splitten können.

Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto?

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Treten Sie aus einem Unternehmen aus, liegt es in Ihrer Verantwortung, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Sorgen Sie nicht selbst für die Eröffnung des Kontos, wird ihr Altersguthaben nach einer gewissen Zeit automatisch bei der nationalen Vorsorgeeinrichtung „Stiftung Auffangeinrichtung“ deponiert. Um ein solches Freizügigkeitskonto zu eröffnen, können Sie sich direkt an eine Bank oder ein Finanzinstitut Ihrer Wahl wenden. Die meisten Institute bieten ihren Service auch online an. Sollten Sie sich bei Ihrer Wahl unsicher sein, sollten Sie ein vorhergehendes Beratungsgespräch in Betracht ziehen oder einen Freizügigkeitskonto-Vergleich machen.

Was passiert mit der Freizügigkeit bei einem neuen Arbeitgeber?

Steigen Sie nach einer Pause wieder in den Beruf ein, muss das auf dem Freizügigkeitskonto deponierte Geld in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers fliessen. In diesem Fall wird das Freizügigkeitskonto aufgelöst.

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Das Freizügigkeitskonto bei einem Todesfall

Das Guthaben des Freizügigkeitskontos geht im Todesfall an verschiedene Personengruppen. Sollte keine Person aus der ersten Gruppe existieren, sind die aus der zweiten Gruppe berechtigt und so weiter. Falls mehrere Begünstigte in der gleichen Gruppe existieren, wird das Kapital gleichmässig aufgeteilt.

Rangfolge der Begünstigten

RangfolgeBegünstigte
1Ehepartner oder eingetragene Partner; minderjährige Kinder; Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren
2Personen, die vom Kontoinhaber finanziell erheblich unterstützt wurden; Person, die mit dem Inhaber des Kontos in den letzten fünf Jahren vor seinem Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft geführt hat; Personen, die für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen
3Volljährige Kinder mit abgeschlossener Ausbildung; Eltern; Geschwister
4Übrige gesetzliche Erben gemäß Erbschein, unter Ausschluss des Gemeinwesens

Das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen

Ihr gespartes Freizügigkeitsguthaben ist bis zu Ihrer Pensionierung gesperrt. In einigen Ausnahmefällen ist eine frühere Auszahlung allerdings möglich.

Die Ausnahmefälle

Vorzeitige Pensionierung (diese ist fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung)
Bezug einer vollen Invalidenrente
Aufnahme einer hauptberuflichen, selbstständigen Erwerbstätigkeit
Geringfügigkeit (dies gilt, wenn die aktuelle Freizügigkeitsleistung kleiner ist, als Ihr persönlicher Jahresbeitrag)
Definitives Verlassen der Schweiz gemäß den geltenden Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes (FZG)
Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

Freizügigkeitskonto: Das Geld in Wertschriften anlegen

Sie haben die Möglichkeit, das angesparte Geld in Wertschriften anzulegen. Streben Sie einen längeren Anlagehorizont an, sollten Sie über die Anlage des Pensionskassengeldes in Fonds nachdenken. Viele Stiftungen bieten neben einem klassischen Freizügigkeitskonto auch Wertschriftenlösungen an. Der Vorteil dabei ist, dass die Rendite dabei mit grosser Wahrscheinlichkeit höher ausfällt, als bei einer klassischen Lösung. Nachteilig ist aber, dass Sie Schwankungsrisiken hinnehmen müssen. Um Ihr Freizügigkeitsguthaben gewinnbringend anzulegen, sollten Sie einen Anlagehorizont von mindestens mehreren Jahren anstreben.

Tipp: Mit ETFs bietet sich Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, langfristig ein Vermögen aufzubauen.

Freizügigkeitskonto - das sollten Sie tun

1
Sollten Sie aus verschiedenen Gründen aus einem Unternehmen austreten und noch keinen neuen Arbeitgeber haben, müssen Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnen, um Ihr Pensionsguthaben dort zu deponieren.
2
Wenden Sie sich an eine Bank oder ein Finanzinstitut Ihrer Wahl, um ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Sie dürfen Ihre Freizügigkeitsleistungen auf maximal zwei Stiftungen transferieren.
3
Überlegen Sie sich, ob Sie Ihre Freizügigkeitsleistungen in Wertschriften anlegen möchten. Viele Anbieter bieten Wertschriftenlösungen an.
4
Sobald Sie einen neuen Arbeitgeber haben, wird das Freizügigkeitskonto aufgelöst, da das deponierte Geld in dessen Pensionskasse fliessen muss.

Beitrag verfasst von:

JOY JAKOB - EHEMALIGE RATGEBER-REDAKTEURIN

*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschliessen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschliesslich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

**Der Transferauftrag hat über frankly im Zeitraum vom 1.2. – 29.02.2024 zu erfolgen und das Geld muss bis zum 30.09.2024 bei frankly eingegangen sein. Es kann nur ein Gebührengutschein pro Kunde eingelöst werden. Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn durch eine Investition in Swisscanto Anlageprodukte auch tatsächlich eine All-in-Fee zu zahlen ist. Bei mehreren vom Vorsorgenehmer eröffneten Geschäftsbeziehungen kann frankly nach eigenem Ermessen bestimmen, bei welcher der Geschäftsbeziehungen die Einlösung des Gutscheins erfolgt.

Der Gutschein für die Gebühren wird Ihnen spätestens einen Monat nach Aktionsende automatisch gutgeschrieben, Sie werden per E-Mail informiert.

Bildquelle: marekusz / Shutterstock.com

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